BVfK - Wochenendticker 31. August 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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VW-Patriarch Ferdinand Piëch ist tot. Der 19. September 2015 läutete sein Ende ein.

 

Sich über Vorschriften hinwegzusetzen war für Konzernbosse zur Selbstverständlichkeit geworden.

 

VDIK-Präsident Zirpel: Deutschland muss bei alternativen Antrieben schneller werden!

 

Dialog vereinbart: BVfK trifft neuen Hyundai-Deutschland

Chef Keller. 

 

BVfK-Ankaufplattform – Erfahrungen am Beispiel eines Touareg: "Ich habe schon öfter erlebt, dass private Verkäufer vorsätzlich täuschen und verschweigen."

 

Last Minute Angebot: Schnell noch bis zum 4. September den BVfK-Vorteil nutzen und 10% auf IAA-Tickets sichern. 

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Google erinnert: Ab dem 1.September wird "noindex" in der Robots.txt nicht mehr unterstützt

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

BVfK-Praxisfall: „TÜV neu“ – Rücktritt vom Kaufvertrag?
Nachwirkungen einer BGH-Entscheidung

 

Termine:

12. September 2019: BVfK-IAA-Händlerabend

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

der 19. September 2015 dürfte den Anfang vom Ende des in dieser Woche verstorbenen VW-Patriarchen Ferdinand Piëch markiert haben. Der Skandal um manipulierte Steuergeräte zwecks Vortäuschung von nicht der Wirklichkeit entsprechenden Abgaswerten sorgte am 3. Tag der 66. IAA für ein Erdbeben in der europäischen, insbesondere deutschen Automobilindustrie.

Sich über Normen und Vorschriften hinwegzusetzen war für die Konzernbosse so sehr zur Selbstverständlichkeit geworden, dass ihnen jegliches Unrechtsbewusstsein abhandengekommen war. In den USA wanderten sie dafür ins Gefängnis, in Deutschland war die Rechtslage unter anderem deshalb anders, weil die Regierungen durch zu unpräzise Definitionen mit für die Situation verantwortlich waren.

Erst als herauskam, dass der Audi-Chef auch nach Bekanntwerden der Manipulationen hatte weitermanipulieren lassen, durfte auch hierzulande jemand aus den Chefetagen gesiebte Luft atmen.

Es stellt sich also nach des Kaiser-Franz WM-Coup wieder einmal die Frage, ob der Zweck die Mittel heiligen darf, denn schließlich hatten Piëch und Winterkorn VW zur Weltautomarke Nr. 1 entwickelt und das nicht mit Manipulationen, sondern mit harter Arbeit und hoher Kompetenz.

Die Antwort auf diese Frage ist heute nicht mehr wichtig, denn seit auf der IAA vor vier Jahren nicht nur die Abgasskandal-Bombe platzte und unserer Kanzlerin beim Eröffnungsrundgang fast die Tür eines Tiguan auf die Füße gefallen wäre, hat sich die Welt der Autokonzerne grundlegend verändert.

Die Macht der Manager ist nicht mehr unbegrenzt - und das ist, wie man hier in Berlin sagt, auch gut so.

In Berlin hatte der VDIK am vergangenen Donnerstag  zum jährlichen Sommertreffen eingeladen. Wie der Präsident des Verbandes der internationalen Kraftfahrzeughersteller Reinhard Zirpel und sein Geschäftsführer Dr. Thomas Almeroth anschaulich machten, widmen sich die Hersteller mit hoher Intensität der Entwicklung alternativer Antriebe.

Zirpel: Deutschland muss bei alternativen Antrieben schneller werden! (www.vdik.de)

Die Gäste konnten u.a. sogar eines der ersten, mit Wasserstoffenergie betriebenes Serienfahrzeuge testen.

Durchaus beeindruckend, was so ein Toyota Mirai bereits leisten kann. Sobald Ladestrukturen für die Betankung mit Wasserstoff (1kg kostet 9,50 und reicht für 100 km) vorhanden und die Preise für die angeblich sogar die Luft reinigenden Autos konkurrenzfähig sind, dürfte die Hochzeit der mit Akkuenergie versorgten Elektrofahrzeuge vorbei sein.

Die Menschheit will mobil sein, daran wird auch die Deutsche Umwelthilfe nichts ändern. Die Automobilwirtschaft ist gefordert, die Zukunft zu gestalten, wir Händler müssen uns auf viele Veränderungen einstellen.

Es ist seit dem Piëch-Winterkorn-Waterloo vor vier Jahren viel passiert und es wird mit zunehmender Geschwindigkeit so weitergehen.

Der BVfK vereinigt anpassungs- und leistungsfähig Kfz-Händler. Wir sorgen mit Weitblick, Konzepten und Lösungen dafür, dass sich das alles am Ende auch lohnt:

 Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

Bild oben: Mit Wasserstoff angetriebens Brenstoffzellenauto Toyota Mirai vor der VDIK-Repräsentanz in Berlin. Reichweite 700 km. Preise ab 78.600,- €

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Dialog vereinbart: BVfK trifft neuen Hyundai-Deutschland Chef Keller.

Am Rande des VDIK-Sommertreffens am 29.August 2019 gab es für die BVfK-Vertreter auch die Gelegenheit zu einem ersten Dialog mit dem neuen Geschäftsführer und Vertriebschef von Hyundai-Motor-Deutschland Jürgen Keller. Der 53-jährige Wirtschaftsingenieur war in den letzten fünf Jahren Deutschland-Chef von Opel und zeigte sich offen für das Angebot zum Dialog, insbesondere bei der Klärung von Auseinandersetzungen zwischen Hyundai und freien Händlern, wie es sie in der Vergangenheit ja in besonderem Maße gegeben hat.

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BVfK-Ankaufplattform – Erfahrungen am Beispiel eines Touareg.

Am 21.08.2019 läuft um 15:30 eine Info über den BVfK-Mitgliederverteiler: „Wir haben einen Volkswagen-Touareg 3.2 Tiptronic (241 PS / 177 KW)  EZ: 01 / 2006 für Sie gefunden!“

Der dem privaten Anbieter unter Berücksichtigung der Händlermarge sowie seiner Zustandsangaben in Aussicht gestellte, evntuelle Ankaufpreis: € 5.398,-

Das klang günstig, erzeugte jedoch keine Resonanz aus dem Mitgliederkreis.

Es folgt eine Erinnerung: „Vor wenigen Stunden ist das unten aufgeführte Fahrzeug von einem privaten Anbieter zum Kauf angeboten worden … nutzen Sie jetzt die Chance mit dem Anbieter in Kontakt zu treten >>> Den Anbieter dieses Fahrzeugs kontaktieren, sowie die Frage: Preis zu hoch? verbunden mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, ein Preisangebot abzugeben. Der Höchstbietende erhält dann den Kontakt zum Anbieter, falls dieser mit dem Angebot einverstanden ist.

Auch das erzeugt keine Resonanz aus dem Mitgliederkreis.

Nach 22 Stunden wird dann das Kompetenzteam BVfK-Digital automatisch gebeten, mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen.

Ein BVfK-Händler setzt sich nun mit der Anbieterin in Verbindung und berichtet:

Es ist überwiegend Bauchgefühl, das mich dazu veranlasst hat, den Lead nicht weiter zu verfolgen.

- Zunächst steht das Fahrzeug im 600 km entfernten Berlin -> Anfahrts-Risiko.

- Dann gehören ältere Fahrzeuge mit hoher Laufleistung nicht in mein Beuteschema. Eins der beiden Kriterien sollte nicht vorhanden sein.

Der persönliche Eindruck des Verkäufers am Telefon: Klingt seltsam, man hat da schon ein wenig Gespür entwickelt, wenn da jemand „chemisch gereinigt“ ist. Ich habe schon öfter erlebt, dass private Verkäufer vorsätzlich täuschen und verschweigen.

Die Dame mit dem Touareg machte nur sehr zurückhaltende bzw. unverbindliche Angaben, wie z.B. „weiß ich nicht … muss ich nachgucken … kann sein“.

Ein Touareg in dem Alter birgt viele kostspielige Gefahren (Getriebe, Luftfederung, Steuerkette), zumal die letzte Inspektion nach eigenen Angaben vor über 3 Jahren erfolgt ist.   

Nach Abwägung der Gegebenheiten lasse ich lieber die Finger davon. Es wäre anders, könnte ich die Dame zu mir ins Geschäft bestellen, dann würde ich es evtl. eher riskieren.

Allerdings kann ich mir nicht erklären, warum so ein Angebot auf keine Nachfrage bei uns trifft, zumal wir unter den Mitgliedern doch auch einige Händler haben sollten, die genau mit diesen Fahrzeugen handeln.

Soweit dieser Bericht.

Wie ist Ihre Meinung zu den BVfK-IT-Projekten? Diskutieren Sie mit im >>> WbmC-Projektplanungsforum !

Außerdem wird das BVfK-Team am 12. September über die Leistungen und Funktionen der BVfK-IT-Projekte im Rahmen des BVfK-IAA-Händlerabends ausführlich informieren und über Anregungen und Kritikpunkte diskutieren – denn nur so können wir weiter an Ihrem digitalen Maßanzug schneidern!

Jetzt anmelden und einen der wenigen freien Plätze sichern: >>> Information und Anmeldung BVfK-Händlerabend zur IAA 2019

Am besten vorher mal reinschauen: >>> Hier geht's zur Anmeldung für die Ankaufplattform

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Last Minute Angebot: Schnell noch bis zum 4. September den BVfK-Vorteil nutzen und 10% auf IAA-Tickets sichern. 

Noch bis zum 4. September können Sie sich den BVfK-Vorteilsrabatt in Höhe von 10% auf die IAA-Tickets sichern. 

- Fachbesucher-Tages-Ticket: gültig vom 12. - 22. September 2019, Preise (ohne BVfK-Rabatt) 46,00 €, werktags 14,00 €, am Wochenende 16,00 € 

-Publikums-Tages-Gästeticket: gültig vom 14. - 22. September 2019, Preis (ohne BVfK-Rabatt) werktags 14,00 €, am Wochenende 16,00 €

- Bestell-Deadline ist der 4. September 2019

Die Tickets berechtigen zum Eintritt an einem beliebigen Tag im o.g. Zeitraum und werden je nach Nutzung mit dem Tagespreis nach der IAA abgerechnet. Die Rücksendung nicht benutzter Tickets entfällt. 

Jetzt noch schnell Tickets anfordern unter: 

>>> E-Mail: iaa@bvfk.de

Ihr Ansprechpartner beim BVfK: Sven Allinger

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Google erinnert: Ab dem 1.September wird "noindex" in der Robots.txt nicht mehr unterstützt

Was ist eine Robots.txt-Datei?

Die robots.txt-Datei liegt auf dem Webserver im selben Verzeichnis wie alle erforderlichen Dateien zur Anzeige Ihrer Webseite und dient der Steuerung des Crawlens: Damit kann mitgeteilt werden, welche URLs und Pfade die Crawler der Suchmaschinen besuchen dürfen und welche nicht. Crawler, sind Leseroboter, die sämtliche Seiteninhalte durchlesen um Sie zur Auflistung in den Suchergebnissen zu verwenden.

Was bedeutet das jetzt?

Webseitenbetreiber, die bestimmte Seiten ihrer Webpräsenz von der Auflistung in den Suchergebnissen mit Hilfe der sog. "robots.txt"-Datei unterdrückten, müssen ab dem 1. September andere Wege gehen, da diese und auch weitere Einträge nicht mehr von den Google-Crawlern beachtet werden. Sollte es auch Ihre Webseite betreffen, da es Inhalte gibt, die evtl. nicht durch die Google-Suche gefunden werden sollen, da keine zielgruppenrelevanten Themen abgebildet werden, sollten Sie Ihren Webmaster ansprechen und darum bitten, diese Inhalte über andere Wege auszublenden. 

Ein schönes Wochenende wünscht 

Ihre BVfK-IT

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Minimale Investition - maximale Reichweite

Wer sie noch nicht kennt: BVfK-Kollegenangebote sind besondere B2B-Angebote von BVfK-Händlern für BVfK-Händler. Mit nur wenigen Klicks erreichen Sie mit Ihrem Angebot nahezu 900 zuverlässige Händlerkollegen und können so interessante Kontakte aufbauen. 

Wie es funktioniert?

Jedes BVfK-Mitglied, dass auf der BVfK-Plattform registriert ist, kann monatlich ein Fahrzeugangebot kostenlos an alle BVfK-Mitglieder senden, jedes weitere Kollegenangebot wird mit nur 1,- EUR pro Fahrzeug berechnet. Dabei können beliebig viele Fahrzeugangebote uneingeschränkt als BVfK-Kollegenangebot an alle BVfK-Mitglieder gesendet werden.

Hier registrieren und mitmachen

>>>Weitere Informationen sowie Registrierung für die BVfK-Plattform

Die Registrierung ist, wie auch die Versendung eines Kollegenangebots pro Monat kostenlos.

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

BVfK-Praxisfall: „TÜV neu“ – Rücktritt vom Kaufvertrag?

Nachwirkungen einer BGH-Entscheidung

Der Kunde hatte ein sehr knappes Budget. Doch den Traum nach einem Cabriolet wollte er nicht einfach aufgeben. Ein BVfK-Händler konnte tatsächlich helfen. Er fand nach längerem Suchen ein Peugeot 206 Cabriolet CC. Klar, schon 16 Jahre alt und über 180.000 Kilometer runter, aber eben für 1.600,- € im finanziellen Rahmen, den der Kunde vorgegeben hatte. Außerdem war der Zustand des Wagens vergleichsweise gut. Zusammen mit dem Kunden wurde die Übergabe-Checkliste ausgefüllt, Beanstandungen gab es keine. Man einigte sich darauf, noch die Kupplung auszutauschen. Eine neue Hauptuntersuchung gab es obendrein, Ergebnis: ohne festgestellte Mängel. 

Bis auf etwas Ölverlust infolge einer kleinen Undichtigkeit, die der Händler kulanterweise behob, gab es in den ersten Wochen auch nichts zu meckern. Bei dem Wetter machte das Cabrio offenbar Spaß!

Umso überraschender dann die Post vom Anwalt zwei Monate nach dem Kauf: Rücktritt vom Kaufvertrag! Über die eigentliche Motivation des Kunden lässt sich natürlich trefflich spekulieren. War ihm nicht bewusst, dass er bei dem Preis vielleicht auch mit dem ein oder anderen Problem, das nach 16 Jahren durchaus am Fahrzeug auftreten kann, leben muss, oder lag es eher daran, dass jeder Sommer auch mal zu Ende geht? Der Anwalt stützte seine Forderung jedenfalls darauf, dass das Fahrzeug nun trotz neuen TÜV sicherheitsrelevante Mängel aufweise. So sei eine Schraube gebrochen und es gebe starkes Spiel in der Radaufhängung. Der BGH habe 2015 für solche Fälle entschieden, dass ein sofortiger Rücktritt ohne Gelegenheit zur Nachbesserung möglich sei.

Doch kein Fall ist wie der andere.

Im Unterschied zum BGH-Fall hatte der Verkäufer des Cabrios nicht den Zusatz „TÜV neu“ in den Kaufvertrag aufgenommen. Der damalige Vorwurf des BGH, der Händler habe dadurch einen verkehrssicheren Zustand zugesichert, dürfte daher nicht ohne Weiteres übertragen werden können. Zudem wurde die Verkehrsunsicherheit damals unmittelbar nach Übergabe des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen festgestellt. Der Cabrio-Fan ist jedoch mehrere Wochen gefahren. Zum Zeitpunkt der Übergabe dürfte das Fahrzeug also verkehrssicher gewesen zu sein. An welcher Stelle der Vergleich dann aber offensichtlich hinkt: Ein wenig Spiel in der Radaufhängung und eine gebrochene Schraube dürften für die Verkehrssicherheit des Cabrios nicht ansatzweise von derartiger Bedeutung sein wie massiv korrodierte Bremsleitungen im BGH-Fall. Der bloße Verweis auf das Urteil dürfte dem Anwalt also wenig helfen. Es ist kein Grund ersichtlich, warum sich der Händler nicht zunächst mal selbst ein Bild von den Beanstandungen des Kunden machen darf. Erst dann kann er entscheiden, ob er sich bei den Eckdaten des Fahrzeugs überhaupt in der Haftung sieht.

Lassen Sie sich also nicht ins Bockshorn jagen, sobald Sie vom Rechtsbeistand eines möglicherweise kaufreuigen Kunden mit höchstrichterlicher Rechtsprechung konfrontiert werden. Jeder Fall ist auf seine Besonderheiten und Details zu prüfen. Die BVfK-Rechtsabteilung übernimmt - wie in diesem Fall auch - gerne. 

Ein Wort noch zum TÜV-Prüfer

Nachlässigkeiten des TÜV gehen regelmäßig zu Lasten des Verkäufers. So entschied das OLG Oldenburg in einem Fall (Az.: 11 U 86/13), dass der Verkäufer seine Pflicht zur Sichtprüfung vor Übergabe des Fahrzeugs verletzt habe, obwohl auch der TÜV am Tage des Verkaufs das Fahrzeug nicht beanstandet hatte. Nur im Fall des Amtsmissbrauchs ist eine Haftung denkbar. Dafür genügt jedoch nicht jede schuldhafte Pflichtverletzung. So soll das Übersehen eindeutiger Mängel an dem zu begutachtenden Fahrzeug allein nicht ausreichen. Erforderlich ist nicht nur, dass der Prüfer die Mängel hätte erkennen können. Es ist vielmehr auf die Besonderheit des Falles abzustellen, z. B. ob eine Benutzbarkeit des Pkw ausgeschlossen war oder sie mit Sicherheit schwere Gefahren oder gar eine Lebensgefahr des Nutzers herbeiführen könnte.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

12. September 2019: BVfK-IAA-Händlerabend

>>> Information und Anmeldung BVfK-Händlerabend zur IAA 2019

 23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

Jetzt vormerken: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

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